Fragen & Antworten

Alles rund um Terminvergabe, Behandlung und Kostenerstattung

Osteopathie und Chiropraktik
Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert eine Behandlung?

Für osteopathische oder chiropraktische Behandlungen planen Sie bitte immer bis zu einer halben Stunde Zeit ein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein solches Zeitfenster erforderlich ist, einer ganzheitlichen Anamnese, Untersuchung und Beratung sowie der Behandlung gerecht zu werden.

Wie viele Termine benötige ich?

Die Anzahl der notwendigen Behandlungen hängt von der der medizinischen Notwendigkeit und den Erwartungen des Patienten ab. Erfahrungsgemäß sind 3 bis 6 Behandlungen erforderlich, um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen. Stellen Sie sich die Behandlung als ein körperliches Training vor; es bedarf mehrerer Wiederholungen, bis der Körper das Neue verinnerlicht hat. Ein früher Behandlungsabbruch führt erfahrungsgemäß zu zeitnahem Wiederauftreten der Beschwerden.

Was kostet eine Behandlung?

Alle osteopathischen oder chiropraktischen Behandlungsschritte, werden entsprechend der Diagnose und der medizinischen Notwendigkeit individuell festgelegt. Die Abrechnung erfolgt analog der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten pro Behandlung auf ungefähr 60 bis 75 Euro. Die Kosten des ersten Termins sind aufgrund der Eingangsuntersuchung in der Regel etwas höher als die Folgetermine.

Bekomme ich eine Rechnung und wie kann ich bezahlen?

Aus Gründen der Arbeitsentlastung haben wir eine ärztliche Verrechnungsstelle mit der Abrechnung unserer Forderungen Ihnen gegenüber beauftragt. Einige Tage nach der (letzten) Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, welche Sie bequem innerhalb von 30 Tagen per Überweisung bezahlen können. Bar- oder Kartenzahlungen in der Praxis sind in keinem Fall möglich!

Werden auch Kinder behandelt?

Wir behandeln Kinder und Jugendliche jeden Alters mit den unterschiedlichsten Problemen. Bei der Behandlung von Kindern beziehen wir die Eltern gerne mit ein, was eine Anwesenheit mindestens eines Erziehungsberechtigten - nicht zuletzt aus rechtlichen Gründen - immer voraussetzt. Bei Säuglingen und Kleinkindern empfehlen wir immer eine vorrausgehende Abklärung durch den Kinderarzt.

Was muss ich zu einer Behandlung mitbringen?

Zu einer osteopathischen oder chiropraktischen Behandlung müssen Sie grundsätzlich nichts mitbringen. Sollten Sie relevante medizinische Unterlagen wie Arzt- oder Therapieberichte besitzen, können Sie uns diese gerne zur Ansicht vorlegen. Bedenken Sie bitte bei der Wahl Ihrer Bekleidung, dass Sie sich höchstwahrscheinlich teilweise entkleiden müssen. Für Ihre Privatsphäre und Ihr Wohlbefinden ist selbstverständlich während des gesamten Aufenthaltes bei uns gesorgt.

Wie viel Wartezeit muss ich einplanen?

Um jedem Patienten das notwendige Maß an Aufmerksamkeit und Exklusivität bieten zu können, vergeben wir Termine in einem Halbstundentakt. Bitte helfen Sie uns, den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, indem Sie etwa 10 Minuten vor dem vereinbarten Termin erscheinen.

Was geschieht mit meinen Daten?

Gesundheitsdaten von Patienten sind besonders schützenswerte Daten. Da wir jedoch nicht umhinkommen, Ihre personenbezogenen Daten zur Dokumentation und Abrechnung zu erfassen, werden Ihre Daten durch alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Selbstverständlich unterliegen alle uns anvertrauten Informationen auch der Verschwiegenheitspflicht und werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten weitergegeben, beispielsweise an ihren Hausarzt.

Übernehmen Versicherungen die Behandlungskosten?

Da Osteopathie und Chiropraktik in Deutschland keine Heilmittel sind, diese weder von einem Arzt verordnet werden, noch sind Krankenversicherungen zu einer Erstattung verpflichtet. In vielen Fällen übernehmen Krankenversicherungen jedoch die Kosten einer osteopathischen Behandlung im Rahmen sogenannter Satzungsleistungen. Dies sind freiwillige Leistungen, von denen sich Krankenversicherungen einen Wettbewerbsvorteil erhoffen. Da wir Chiropraktik im Rahmen der Osteopathie anbieten, sind auch diese Kosten teilweise erstattungsfähig. Selbstverständlich können wir die von den meisten Krankenversicherungen vorausgesetzte, abgeschlossene und von einem Verband zertifizierte Weiterbildung in Osteopathie nachweisen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erstattung von Behandlungskosten erfolgen kann, ist vor der ersten Behandlung vom Patienten abzuklären. Gegebenenfalls benötigen Sie beispielsweise ein Privatrezept über Osteopathie, welches Ihnen Ihr Arzt ausstellen kann.

Keine Wellnessbehandlung!

Osteopathie und Chiropraktik werden von uns nach medizinischer Indikation eingesetzt und sind explizit keine Wellnessbehandlung. Dementsprechend wird die Behandlung ausschließlich in einer, von uns als erforderlich erachteten Häufigkeit und einem zielführenden Umfang durchgeführt.

Haben Sie  weitere Fragen?

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich beraten.

rer. medic. Hanno S. Krafft - jameda.de

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